Lord Draagon Oberhaupt der Krieger


Alter: 23 Angemeldet seit: 28.06.2007 Beiträge: 630 
Wohnort: Wolfsburg
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Verfasst am: 13.Jul.07 00:25 Nr: 429 Titel: Regelwerk |
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Kodex der Magiergilde in Kyralia zu Imardin
Präambel
Der Kodex der Magiergilde und die in Ihm enthaltenen Regelungen dienen der Aufrechterhaltung der gemeinschaftlichen Ordnung innerhalb der Gilde, sowie der zu ihr zugehörigen Ländern. Der Hohe Lord selbst sieht sich als größter Verfechter dieses Werkes und tritt vollends für die Einhaltung der genannten Regelungen und Vorschriften ein. Der Kodex der Magiergilde in seiner jetzigen Form ist am ersten Ersttag des Jahres 7 n.U. in Kraft getreten, zu diesem Anlass wurde es vom Hohen Lord Dormun selbst in einer Ansprache an die Magier und Lehrlinge verlesen und somit autorisiert.
Über die Einhaltung der Regelungen wachen die vom Hohen Lord und der Gilde in einer demokratischen Abstimmung bestimmten Magier; da der Kodex recht flexibel angelegt ist, obliegt es den Magiern, in nicht näher beschriebenen Fällen eigene Entscheidungen zu treffen, die dem Wohle der Magiergilde Kyralias dienen. Der Kodex erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt aber eine stabile Entscheidungsbasis dar die durch die entsprechenden Magier der Gilde erweitert und angewendet sowie zum Wohle der gesamten Gilde und Kyralias eingesetzt wird.
Der Hohe Lord
Inhaltsverzeichnis
Kodex der Magiergilde
Präambel
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt A: Allgemeine Regelungen
ARTIKEL 1 : WÜRDE EINES JEDEN BÜRGERS
ARTIKEL 2 : ORGANISATIONSSTRUKTUR DER MAGIERGILDE
ARTIKEL 3 : AUSNAHMEFÄLLE UND BEFUGNISSE
ARTIKEL 4 : AUFNAHME IN DIE MAGIERGILDE
ARTIKEL 5 : RANGSTRUKTUR
ARTIKEL 6 : MENTOR
ARTIKEL 7 : ETIKETTE
ARTIKEL 8 : TODESSTRAFE UND EXEKUTIONEN
Artikel 1a: Würde eines jeden Bürgers:
Die Würde eines jeden Bürgers ist durch die Gesetze bezüglich des öffentlichen Umgangs miteinander gewährleistet. Beleidigungen, sexistische Äußerungen, sowie rassistische Inhalte werden im Alltag nicht geduldet. Dies gilt auch für den Umgang miteinander innerhalb der Magiergilde. Zuwiderhandlungen werden durch die Gildenadministration geahndet.
Artikel 1b: Charaktere
Das Annehmen und Ausspielen fremder Identitäten (gemeint sind die Charaktere anderer Spieler) ist im Hinblick auf den Schutz der eigenen sowie der anderen Spielercharaktere untersagt. Einzige Ausnahme hier: sollte ein Spieler aus unbekannten Gründen wegfallen, aber zum gegeben Zeitpunkt in einer wichtigen Handlungen stecken, darf dieser "mitgezogen" werden.
Artikel 1c: Benutzer
1."Domain"-Benutzernamen, wie z.B. www.meineseiteistsuper.de sind nicht erlaubt. Benutzernamen in dieser Form werden sofort gelöscht.
2.Meldet euch nicht mit einem Benutzernamen an, der Sonderzeichen enthält, da dies zu technischen Schwierigkeiten führen kann.
3. Doppelanmeldungen sind unerwünscht. Sollte eine Doppelanmeldung festgestellt werden, wird der Zweitaccount unter Abstimmung mit dem betreffenden User gelöscht.
Artikel 1d: Beiträge
1. Der Forumsbetreiber übernimmt keine Verantwortung für die Aussagen von Dritten. Ein Beitrag gibt lediglich die Meinung/Ansicht des jeweiligen Users wieder, die sich nicht mit der Meinung des Foreninhaber decken muss.
2. Verboten sind Einträge mit rechtswidrigem, kriminellem, rassistischem oder sonst wie persönlich verletzendem Inhalt. Angriffe gegen andere User werden nicht geduldet.
3. Verboten sind auch Pobeiträge mit Links zu illegalen Angeboten, Downloads, Tauchbörsen etc.
4. Themen und/oder Beiträge mit nur einem Wort oder einer sinnlosen Frage werden ohne Vorwarnung geschlossen und ggf. gelöscht. In ein Thema gehört in jedem Fall mehr als nur ein Satz. Beiträge, die lediglich mit einem oder mehrerer Smilies versehen sind, werden ebenfalls kommentarlos gelöscht, einzige Ausnahme: der off-Topic-Bereich.
5. Die User sind für das Einstellen von FanFictions, Fremdinhalten jeglicher Art selber verantwortlich und tragen die rechtliche Konsequenz für eins-zu-eins-kopierte Inhalte von anderen Seiten und Foren.
6. Werbung in den Beiträgen ist nicht erlaubt, das bezieht sich auch auf das Verlinken von anderen Seiten. Benutzer, die sich einzig zu dem Zweck im Forum anmelden, Ihre Werbung hier zu veröffentlichen, sind nicht erwünscht. Solche Beiträge werden sofort gesperrt und die darin enthaltenen URLs gelöscht.
7. Moderatoren und Administratoren haben das Recht, alle Beiträge, die den oben genannten Anforderungen bzw. Regeln nicht entsprechen, zu löschen oder zu schließen, ohne dies jeweils anzukündigen, werden aber u.U. zuerst dem betreffenden User eine Mitteilung hinterlassen.
Sie haben auch das Recht Beiträge zu verschieben, wenn diese falsch eingeordnet wurden.
8. Doppelpostings sind zu vermeiden. Falls es einmal versehentlich dazu kommt, könnt ihr den Beitrag selbst löschen. Postet nach Möglichkeit nicht zweimal hintereinander. Versucht alles in einen Post zu schreiben und, wenn ihr noch etwas dazuschreiben wollt, dann könnt Ihr Euren Post auch editieren.
9. Diese Regeln gelten auch für die Private Nachrichten.
Artikel 1e: Signaturen
1. Signaturen können nur bis zu einer bestimmten Buchstabenanzahl lang sein. Der Text in den Signaturen unterliegt den gleichen Regeln wie die Beiträge
2. Größe der Signatur:
Banner mit einer maximalen Höhe von 200 und einer maximalen Breite von 600 Pixeln, Text mit maximal 10 Zeilen (Schriftgröße 12)
Grafiken, die gegen die Regeln verstoßen und Aufdringlich animierte bzw. blinkende Grafiken werden sofort und mit Absprache entfernt!
Artikel 1f: Nickpages
1. Die Nickpages unterliegen denselben Regeln wie die Beiträge und wird bei einem Benutzer der Missbrauch der Nickpage festgestellt, so wird diesem User die Möglichkeit eine Nickpage einzurichten, entzogen.
2. Wir bitten Nickpagebesucher, denen ein Verstoß auffällt, diesen sofort an einen Administrator oder Moderatoren zu melden, denn wir können leider nicht alle Nickpages überprüfen.
Mit der Anmeldung in diesem Forum werden die oben genannten Regeln von Dir akzeptiert. Verstöße dagegen können Verwarnungen oder im Extremfall die Sperrung/Löschung eines Users zur Folge haben.
Artikel 2: Organisationsstruktur der Magiergilde
Es existiert innerhalb der Magiergilde nur eine bedingte Befehlskette, das heißt, dass nur Weisungsbefugnisse innerhalb der oben dargestellten Organisationsstruktur bestehen.
Entscheidende Spielplots werden in einem Gremium gemeinschaftlich erarbeitet, letzte Entscheidungsgewalt haben die Höheren Magier (d.h. das Moderationsteam)
Spielleiter werden durch das Gremium bestimmt.
Artikel 3: Ausnahmefälle und Befugnisse
Alle nicht im Kodex geregelten Vorfälle und Sachverhalte unterliegen der Bearbeitung der Gildenadministration.
Das heißt, Fälle, die nicht im Kodex verzeichnet sind, werden per Beschluss oder
Weisung der Gildenadministration in Absprache mit den Höheren Magiern behandelt.
Artikel 4: Aufnahme in die Magiergilde
Jeder Bürger der Verbündeten Länder der das Mindestalter von 12 Jahren für die Aufnahme in die Gilde erreicht hat, hat das Recht dieser beizutreten, sofern das entsprechende Magiepotential vorliegt. Dabei ist festzuhalten, dass von der allgemeinen Regelung nicht mehr allein nur die Häuser das Privileg zur Aufnahme genießen, sondern per Sonderbeschluss auch die Angehörigen der nicht adeligen Familien zugelassen werden können. Aufgrund persönlicher Anweisung des Königs ist dieser Anteil jedoch möglichst gering zu halten.
Die Bewerbung erfolgt durch einen Lebenslauf, der im Forum „RP-Steckbriefe“ zu posten ist. Sofern dieser Steckbrief den Kriterien entspricht, wird der Anwärter in die Gilde aufgenommen.
Diese Kriterien beinhalten:
- Der Anwärter muss einem der Verbündeten Länder entstammen. Nur diese kommen für die Ausbildung an der Universität der Gilde auf und haben das Recht, dort ausgebildet zu werden.
- Weiterhin muss der Anwärter über gute Lese-, Schreib- und Rechenfähigkeiten verfügen, um dem Unterricht folgen zu können.
- Der Anwärter darf zuvor keinerlei Magienutzung erlernt haben.
- Der Anwärter muss geistig bei voller Gesundheit sein, um zusätzliche Gefahren vorzubeugen.
Weiterhin ist es erforderlich, den Novizeneid abzulegen, welcher elementarer Bestandteil der Aufnahmezeremonie ist. Dieser lautet wie folgt:
Ich gelobe, niemals einem anderen Mann oder einer anderen Frau Schaden zuzufügen, es sei denn, zur Verteidigung der Verbündeten Länder.
Ich gelobe, den Regeln der Gilde zu gehorchen.
Ich gelobe, den Befehlen eines jeden Magiers zu gehorchen, es sei denn, diese Befehle verlangen von mir, ein Gesetz zu brechen.
Ich gelobe, dass ich niemals Magie benutzen werde, wenn ein Magier mich nicht dazu auffordert.
Artikel 5: Rangstruktur
Die dargestellte Rangstruktur verläuft aufsteigend, wobei zunächst jeder Spieler den Rang eines „Bürgers der Verbündeten Länder“ bekleidet. Nach erfolgter Aufnahme in die Gilde und einhergehendem Leisten des Novizeneides wird der Rang eines „Novizen im ersten Jahr“ verliehen.
Ab der Stufe Oberhaupt wird nur nach gesondertem Beschluss der Höheren Magier befördert. Das Spitzenamt des Hohen Lords / der Hohen Lady wird ebenso von den Höheren Magiern in einer besonderen Wahl gewählt, wobei der stärkste der Magier dieses Amt wahrnehmen sollte.
Beförderungen innerhalb der 5. Stufe der Novizen erfolgen nach erfolgreich abgelegten Semesterprüfungen und werden vom Rektor ausgesprochen, sowie vom Gildenadministrator als dessen ständiger Vertreter.
Die Position des Novizen des Hohen Lords / der Hohen Lady genießt dabei eine Sonderstellung, welche durch ein Incal in Form des Gildewappens am Ärmel der Robe deutlich gemacht wird. Dennoch genießt dieser Novize keine bedeutend höheren Privilegien als seine Mitstudenten.

Die Sonderpositionen der Magischen Berater des Königs, sowie des Auslandsadministrators werden nur an Moderatoren vergeben, welche aufgrund von OOC-Verpflichtungen nicht mehr um Stande sind, ihr gewöhnliches Amt wahrzunehmen. Ihnen wird quasi für die Dauer ihrer Abwesenheit die oben beschrieben beiden Ämter verliehen.
Spieler, für die gleiche Umstände gelten, können auf Antrag bei der Gildenadministration zu Botschaftern innerhalb der Verbündeten Länder ernannt werden.
Schwarze Magie ist verboten bzw. unbekannt. Ausschließlich die Höheren Magier sind in der Erkennung von Schwarzer Magie unterwiesen, ansonsten ist niemandem die Existenz dieser verbotenen Art von Magie bekannt.
(Das Amt des Schwarzen Magiers wird nur nach vorheriger Absprache und Abstimmung der Höheren Magier mit der Gildenadministration, sowie nach Zustimmung des Hohen Lords / der Hohen Lady verliehen. Einhergehend mit der Bürde dieses schweren Amtes ist der Verlust bedeutender Privilegien zu akzeptieren. So darf ein Schwarzer Magier nicht das Gelände der Gilde ohne Zustimmung verlassen und auch nie mehr einen Novizen ausbilden.
Einzige Ausnahme bildet dabei die Ausbildung eines „Novizen der Schwarzen Magie“. Dieser Novize muss ein voll ausgebildeter Magier sein, dessen geistige Reife für dieses Amt spricht, da er sich den selben Restriktionen aussetzt wie sein Mentor. Der Schwarze Magier schlägt dabei einen potentiellen Anwärter vor, welcher ebenso durch die Höheren Magier, der Gildenadministration und dem Hohen Lord / der Hohen Lady bestätigt werden muss.
Sollte sich nur ein Anzeichen für Verrat herauskristallisieren so führt der Weg des Schwarzen Magiers sofort zur Höhle der ultimativen Bestrafung.
Das Amt des Schwarzen Magiers ist zur Zeit nicht vergeben und wird entsprechend nach fortgeschrittenem Plot an einen Auserwählten vergeben.)
Artikel 6: Mentor
Ein Magier kann sich im Rahmen der Aufnahmezeremonie einem frisch ernannten Novizen annehmen und so zu dessen persönlichem Mentor werden. Gleiches gilt auch im Rahmen der späteren Ausbildung, was der Regelfall ist, da das magische Potential erst im Rahmen der Ausbildung deutlich wird.
Während der Aufnahmezeremonie fragt der Gildenadministrator, ob ein Magier Mentor des entsprechenden Novizen werden möchte. Der Hohe Lord / die Hohe Lady genießt dabei das Vorrecht der Wahl. Erst im Anschluss daran können sich die weiteren Magier dazu äußern und sich eines Novizen durch entsprechende öffentliche Bekundung annehmen.
Artikel 7: Etikette
Novizen und Bürger haben sich mit dem entsprechenden Respekt gegenüber den
Magiern der Gilde zu verhalten. Dazu zählt unter anderem ein höflicher Umgang, das Ansprechen mit ‚Ihr’ und ‚Euch’ ist obligatorisch, sowie eine Verneigung bei Antreffen dieser. Besonderer Respekt ist dabei jedoch dem Hohen Lord, dem Administrator der Gilde, sowie den Höheren Magiern entgegen zu bringen.
Artikel 8: Todesstrafe und Verbannung
Exekutionen von Angehörigen der Magiergilde dürfen lediglich auf Weisung des Hohen Lords / der Hohen Lady, des Gildenadministrators, sowie nach erfolgtem öffentlichem Prozess mit Abstimmung durch die Magiergemeinschaft erfolgen.
Die Ausführung des Todesurteils obliegt dabei dem Oberhaupt der Krieger, welcher den Verurteilten zur Höhle der ultimativen Bestrafung begleitet und das Urteil dort vollstreckt.
Exekutionen von Nichtmagiern erfolgen dabei ebenso nach der oben beschriebenen Prozedur. Die Ausführung des Todesurteils wird jedoch vom Oberhaupt der Krieger innerhalb der Gildenarena vollzogen.
Dem König und dem Hohen Lord / der Hohen Lady steht dabei das Gnadenrecht zu, wodurch der Verurteilte begnadigt werden kann.
Weiterhin kann auf Beschluss der Höheren Magier in nicht so schwerwiegenden Fällen, nach erfolgtem Urteil, die Blockierung der magischen Kräfte angeordnet werden. Einhergehend ist damit eine Verbannung aus den Verbündeten Ländern auszusprechen. _________________
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